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   BGH, 24.09.2001 - II ZR 69/00   

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https://dejure.org/2001,6331
BGH, 24.09.2001 - II ZR 69/00 (https://dejure.org/2001,6331)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2001 - II ZR 69/00 (https://dejure.org/2001,6331)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2001 - II ZR 69/00 (https://dejure.org/2001,6331)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Kontostand - Gemeinschaftskonto - Praxiskonto - Praxisübernahme - GbR - Auseinandersetzungsrechnung

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 264 Abs. 2 Nr. 2
    Übergang von der Zahlungs- auf eine Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStR 2002, 228
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96

    BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft;

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - II ZR 69/00
    Da im Stadium der Abwicklung die einzelnen auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung werden, können sie nicht mehr selbständig geltend gemacht werden; ein Ausnahmefall liegt nicht vor (vgl. dazu Sen.Urt. v. 2. Oktober 1997 - II ZR 249/96, ZIP 1997, 2120).
  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - II ZR 69/00
    Allerdings ist der Übergang von den Zahlungs- auf die hilfsweise erhobene Feststellungsklage nicht zu beanstanden (Sen.Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 4/98, WM 1999, 1827; v. 24. Oktober 1994 - II ZR 231/93, WM 1995, 109).
  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 4/98

    Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB -Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - II ZR 69/00
    Allerdings ist der Übergang von den Zahlungs- auf die hilfsweise erhobene Feststellungsklage nicht zu beanstanden (Sen.Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 4/98, WM 1999, 1827; v. 24. Oktober 1994 - II ZR 231/93, WM 1995, 109).
  • BGH, 02.06.2003 - II ZR 102/02

    Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer Publikums-KG

    Auf dem Wege der Feststellungklage will sie unzulässigerweise nicht nur eine abstrakte Rechtsfrage statt eines konkreten Rechtsverhältnisses geklärt wissen, mit ihrem Vorgehen nimmt sie obendrein Befugnisse wahr, die bei einer Publikumsgesellschaft ausschließlich dem gerichtlich bestellten Nachtragsliquidator zukommen, soweit dieser die Auseinandersetzung betreibt und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208; v. 2. Oktober 2000 - II ZR 54/99, WM 2000, 2427; v. 24. September 2001 - II ZR 69/00, DStR 2002, 228) vor Erstellung einer Schlußabrechnung zwecks Vermeidung von Hin- und Herzahlungen gehindert ist, Leistung an die Gesellschaft zu verlangen, sondern sich mit der Feststellung des Postens für die Gesamtabrechnung bescheiden muß.
  • LG Hagen, 15.06.2016 - 10 O 567/13

    Gewinnverteilung einer beendeten Rechtsanwaltssozietät bzgl. Vereinbarung;

    Die Ansprüche können zur Klarstellung der Abrechnungsgrundlagen Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage sein (BGH NJW 1985, 1898; DStR 2002, 228).

    Zwar kann eine Zahlungsklage in eine Feststellungsklage geändert oder auch umgedeutet werden mit dem Ziel, den Betrag als unselbstständigen Posten in die Auseinandersetzung einzustellen (BGH DStR 2002, 228).

  • OLG München, 22.03.2018 - 23 U 2313/17

    Zahlung einer Abfindung

    Zwar werden nach der ständigen Rechtsprechung des BGH im Stadium der Abwicklung einer BGB-Gesellschaft - und des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft - die einzelnen auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche unselbständige Posten der Auseinandersetzungsrechnung und können nicht mehr selbständig geltend gemacht werden, sofern kein Ausnahmefall vorliegt (BGH, Urteil vom 24.09.2001, II ZR 69/00, juris Tz. 5, 7; BGH, Urteil vom 15.05.2000, II ZR 6/99, juris Tz. 11).
  • OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 U 47/04

    Zur Entstehung eines Vermögensschadens des Mandanten infolge einer

    Das Landgericht hat in den Entscheidungsgründen seines Urteils zu Recht darauf verwiesen, dass eine derzeit unbegründete Leistungsklage auf Schadenersatz auch ohne ausdrückliche Antragstellung in einen Antrag auf Feststellung der Schadenersatzverpflichtung umgedeutet werden kann (vgl. BGH MDR 1993, 1340; BGH DStR 2002, 228).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 2 U 224/13

    Regelungsbereich des LuftVG

    Die Zahlungsklage ist insofern auch ohne entsprechenden Antrag in ein Feststellungsbegehren auf Einstellung der Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung umzudeuten (BGH, NJW-RR 2012, 1179 ff.; DStR 2002, 228; NJW 1995, 188 f.).
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